Was beinhaltet der Jahresabschluss?

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Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GUV). Diese müssen den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen. Bei größeren Kapitalgesellschaften kommt ein Anhang mit Lagebericht, Corporate Governance-Bericht und eventuelle weitere Inhalte dazu.

Der Jahresabschluss beinhaltet

  • Vermögensgegenstände
  • Aufwande und Erträge
  • Verbindlichkeiten
  • Rückstellungen
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Offenlegung des Jahresabschlusses

Welche Unterlagen im Jahresabschluss offengelegt werden müssen, hängt von der Größe der Kapitalgesellschaft ab, die Größenklassen sind in § 221 UGB definiert.

  • Gemäß § 278 UGB müssen kleine Kapitalgesellschaften jeweils nur die Bilanz sowie den Anhang und den Anlagespiegel im Firmenbuch veröffentlichen.
  • Gemäß § 277 UGB müssen alle weiteren Kapitalgesellschaften Bilanz, GUV sowie den Anhang und den Anlagespiegel im Firmenbuch veröffentlichen.
MitarbeiterUmsatzBilanzsumme
Kleinunternehmen0-49≤ 10 Mio. €≤ 10 Mio. €
Mittlere Unternehmen50 – 249≤ 50 Mio. €≤ 43 Mio. €
Großunternehmenab 250> 50 Mio. €≤ 43 Mio. €

Einreichung des Jahresabschlusses

Grundsätzlich bestehen zwei Alternativen für die elektronische Einbringung des Jahresabschlusses. Die Einbringung in strukturierter Form über FinanzOnline und die Einbringung als Beilage im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV). Die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen (ERV-JAb) an das Firmenbuch ist mit dem Inkrafttreten des § 277 Abs. 6 UGB für Kapitalgesellschaften verpflichtend.

Ausnahme: Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 70.000,– €. Diese Bestimmung gilt erstmals für die Einreichung von Jahresabschlüssen (JAb) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2007 endeten (vgl. § 906 Abs. 16 UGB).

ℹ Nähere Informationen zur Einreichung von Jahresabschlüssen an das Firmenbuch über FinanzOnline erhalten Sie vom Bundesministerium für Justiz.

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